Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Diese Erklärung gilt für die Website https://www.ladydoc-ghada.de und die darüber angebotenen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Anbieterin ist:
LADYDOC
Dr. med. Ghada Risk El Saeidi
Rådhusstræde 15
1466 Kopenhagen K
Dänemark
Die Anbieterin hat ihren Sitz in Dänemark und richtet ihr Angebot an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Maßgeblich sind daher das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV), mit denen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Als technischer Maßstab wird die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 herangezogen, die inhaltlich den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 mit den Konformitätsstufen A und AA entspricht.
2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Über diese Website werden Online-Sprechstunden, Begleitpakete, Online-Kurse, Online-Workshops sowie Workshops und Vorträge für Unternehmen angeboten. Die Themen stammen aus dem Bereich der Gesundheit von Frauen und Männern.
Die Website ermöglicht insbesondere:
- Information über das Angebot auf statischen Inhaltsseiten,
- Buchung von Terminen für Online-Sprechstunden,
- Buchung und Bezahlung von Online-Kursen und Workshops,
- Zugriff auf gebuchte digitale Inhalte im Kundenbereich,
- Kontaktaufnahme über ein Kontaktformular sowie per E-Mail und Telefon.
Die Inhalte werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Die ärztliche Beratung selbst findet nicht auf dieser Website statt, sondern über eine separate, zertifizierte Videoplattform.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist nach eigener Einschätzung teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar. Die nachstehend unter Ziffer 4 genannten Inhalte erfüllen die Anforderungen derzeit nicht vollständig.
3.1 Umgesetzte Maßnahmen
Folgende Eigenschaften wurden bei der Prüfung festgestellt:
- Die Seitensprache ist maschinenlesbar als Deutsch ausgezeichnet.
- Die Überschriftenstruktur ist durchgängig hierarchisch aufgebaut; es wurden keine übersprungenen Ebenen und keine leeren Überschriften festgestellt.
- Alle geprüften Bilder verfügen über ein Alternativtext-Attribut; rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
- Alle Eingabefelder der Formulare sind programmatisch mit einer Beschriftung verknüpft.
- Fehlermeldungen und Statusmeldungen des Kontaktformulars werden über Live-Bereiche ausgegeben und dadurch von Screenreadern angesagt.
- Am Seitenanfang steht ein Sprunglink zum Hauptinhalt zur Verfügung.
- Der Buchungskalender ist mit der Tastatur bedienbar; Tage und Zeitfenster sind fokussierbar und als Schaltflächen ausgezeichnet.
- Es wurden keine Bedienelemente ohne zugänglichen Namen und keine Verweise ohne erkennbaren Linktext festgestellt.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
4.1 Kursvideos ohne Untertitel
Die im Kundenbereich bereitgestellten Kursvideos sind derzeit überwiegend nicht vollständig untertitelt.
Damit sind die Anforderungen an Untertitel für aufgezeichnete Videoinhalte sowie an eine Audiodeskription für diese Inhalte nur zum Teil erfüllt.
Diese Einschränkung liegt in unserem Verantwortungsbereich. Die Untertitelung wird derzeit nachgeholt. Neu veröffentlichte Videos werden von vornherein untertitelt.
4.2 Über YouTube eingebundene Kursvideos
Ein Teil der Kursvideos wird nicht selbst gespeichert, sondern über den Videodienst YouTube eingebunden. Für die Bedienoberfläche dieses Wiedergabefensters, für die Qualität automatisch erzeugter Untertitel und für die Tastaturbedienung innerhalb des Players ist der Anbieter des Dienstes verantwortlich. Auf diese Bestandteile haben wir keinen gestaltenden Einfluss.
Auch für diese Videos gilt das Angebot unter Ziffer 4.1: Wir stellen Ihnen die Inhalte auf Anfrage in Textform bereit.
4.3 Buchungskalender mit englischsprachigen Ansagen
Der für die Terminbuchung eingesetzte Kalender stammt von einem Drittanbieter. Seine Bedienelemente sind zwar mit der Tastatur erreichbar und mit zugänglichen Namen versehen, diese Namen liegen jedoch in englischer Sprache vor – etwa „Select Day 12“, „Next Month“ oder „Close“ –, obwohl die Seite als deutschsprachig ausgezeichnet ist.
Ein Screenreader mit deutscher Spracheinstellung gibt diese Bezeichnungen dadurch fehlerhaft wieder. Die Anforderung an die maschinenlesbare Auszeichnung fremdsprachiger Textteile ist insoweit nicht erfüllt.
Wir haben den Anbieter auf diesen Punkt hingewiesen und prüfen parallel, ob sich die Bezeichnungen auf unserer Seite nachträglich übersetzen lassen.
4.4 Teilweise englischsprachige Bedienelemente der Website
Einzelne Bedienelemente im Seitenkopf tragen englischsprachige Bezeichnungen, etwa für das Kundenkonto, den Warenkorb, das Hauptmenü und das Schließen von Einblendungen. Gleiches gilt für einen Sprunglink am Seitenanfang sowie für eine Ladeanzeige.
Diese Einschränkung liegt in unserem Verantwortungsbereich und wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der Website behoben.
4.5 Bezahlvorgang
Die Eingabe der Zahlungsdaten erfolgt in einem eingebetteten Bezahlfenster unseres Zahlungsdienstleisters. Gestaltung und Bedienbarkeit dieses Fensters liegen beim Anbieter dieses Dienstes und damit außerhalb unseres Einflussbereichs.
Sollte Ihnen die Bezahlung auf diesem Weg nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die unter Ziffer 6 genannten Kontaktdaten. Wir vereinbaren dann einen anderen Zahlungsweg mit Ihnen.
4.6 Inhalte Dritter
Inhalte, die weder von uns erstellt wurden noch unserer Kontrolle unterliegen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Anforderungen. Wir wählen eingesetzte Dienste jedoch auch nach ihrer Barrierefreiheit aus und weisen Anbieter auf festgestellte Mängel hin.
5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.08.2026 erstellt und beruht auf einer Prüfung vom selben Tag.
Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung durch die betreuende Agentur Northern Concepts im Auftrag der Anbieterin. Angewendet wurden:
- eine systematische Auswertung des Seitenquelltextes auf Seitensprache, Überschriftenstruktur, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, zugängliche Namen von Bedienelementen und Live-Bereiche,
- eine Prüfung der Tastaturbedienbarkeit der Buchungsstrecke,
- eine Auswertung der hinterlegten Kursvideos auf vorhandene Untertiteldateien,
- eine stichprobenartige manuelle Sichtung der Startseite, der Kontaktseite, der Buchungsseite, der Kurs- und Workshop-Übersichten sowie der rechtlichen Inhaltsseiten.
Eine Prüfung durch eine unabhängige externe Stelle hat bislang nicht stattgefunden.
Diese Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen des Angebots, mindestens jedoch jährlich, überprüft und fortgeschrieben.
6. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung dieser Website auffallen, wenn Sie Inhalte in einer barrierefreien Form benötigen oder wenn Sie Auskunft über nicht barrierefreie Inhalte wünschen, wenden Sie sich bitte an uns:
LADYDOC
Dr. med. Ghada Risk El Saeidi
Rådhusstræde 15
1466 Kopenhagen K
Dänemark
E-Mail: info@ladydoc-ghada.de
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Rückmeldung und antworten Ihnen innerhalb von vier Wochen. Benötigte Inhalte stellen wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist in einer zugänglichen Form bereit.
7. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder wenn wir nicht innerhalb von vier Wochen antworten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Für Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: https://www.mlbf-barrierefrei.de
Nach § 21 BFSG können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen, dass diese Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durchzusetzen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Ein Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz steht für privatwirtschaftliche Angebote nicht zur Verfügung; es ist öffentlichen Stellen vorbehalten.